Was ist Psychotherapie?

Der Begriff Psychotherapie setzt sich aus den griechischen Wortbestandteilen psyche (Atem, Hauch, Seele) und therapeuein (sorgen, pflegen) zusammen. Unter Psychotherapie versteht man die 

Behandlung psychischer Probleme, Leiden und Störungen ohne Zuhilfenahme von Medikamenten

Psychotherapie nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) beinhaltet ausschließlich die

Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist (§1 Satz 3).

Störungen mit Krankheitswert sind psychische Leiden, die einer Diagnose nach ICD-10 entsprechen.

Seit 1999 ist die Psychotherapie durch das Psychotherapeutengesetz rechtlich geschützt und darf nur nach Erwerb einer Approbation von Psychologischen oder Ärztlichen Psychotherapeuten oder Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeuten durchgeführt werden.

Trotz einer Vielzahl an psychotherapeutischen Verfahren und Methoden sind derzeit nur drei sog. Richtlinienverfahren von den gesetzlichen Krankenkassen zur vertragsärztlichen Behandlung psychischer Störungen zugelassen:

  • Verhaltenstherapie
  • Analytische Psychotherapie
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Bei Problemen und Störungen, die nicht unter einer Diagnose zusammengefasst werden können, wie z. B. Erziehungsschwierigkeiten, Partnerschaftsprobleme oder Probleme am Arbeitsplatz, kann durch psychologische Beratung oder Coaching geholfen werden. Dafür übernimmt die Krankenkasse jedoch nicht die Kosten.

Was ist der Unterschied zwischen einem Psychologen, einem Psychotherapeuten und einem Psychiater?

Psychologische Psychotherapeuten haben nach dem Psychologiestudium eine mehrjährige theoretische und praktische Ausbildung in einem anerkannten Therapieverfahren absolviert, um eine entsprechende staatliche Zulassung (Approbation) zu erhalten. Im Gegensatz zu ärztlichen Psychotherapeuten sind Psychologische Psychotherapeuten nicht zur Verschreibung von Medikamenten berechtigt.

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten studieren zunächst Psychologie, Medizin, Pädagogik oder Sozialpädagogik und absolvieren im Anschluss an das Studium analog zu den Psychologischen Psychotherapeuten eine mehrjährige Fachausbildung mit anschließender Approbation.

Ärztliche Psychotherapeuten bilden sich nach Abschluss ihres Medizinstudiums entweder zum „Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie“, zum „Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie“ oder „Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie“ weiter. Fachärzte aus nicht-psychotherapie-gebundenen Fächer, wie z. B. Gynäkologen, Internisten oder Allgemeinmediziner erwerben zusätzlich die berufsbegleitenden Zusatzqualifikationen „Psychotherapie“ oder „Psychoanalyse“.

Ein Psychiater  ("Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie" oder "Facharzt für Psychiatrie und Neurologie") darf Medikamente verordnen, Eingriffe am Körper vornehmen, wie z. B. Blutentnahmen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen.

Wie kommen Sie an einen Therapieplatz?

  1. Nehmen Sie Kontakt zu niedergelassenen Psychotherapeuten auf. Anlaufstellen sind z.B.
  2. Vereinbaren Sie einen Kennenlern-Termin, um festzustellen, ob der Therapeut/die Therapeutin Ihnen bei der Bewältigung Ihres Problemes helfen kann. Wichtig ist dabei ein gutes "Bauchgefühl", denn Sie werden in der Therapie nicht nur schöne und angenehme Dinge besprechen und dann ist es wichtig, dass Sie sich verstanden und gut aufgehoben fühlen.
  3. In maximal drei psychotherapeutischen Sprechstunden wird aufgrund von Verdachtsdiagnosen die Indikation und das weitere Vorgehen besprochen. Nach diesen Sprechstunden bekommen Sie einen Nachweis über das Gespräch mit allen relevanten Daten ausgehändigt. 
  4. Im Falle einer Behandlungsnotwendigkeit kann direkt eine Akutbehandlung begonnen werden, falls kurzfristige Kapazitäten frei sind. Oder nach weiteren  höchstens vier probatorischen Sitzungen können Sie mit dem Therapeuten/der Therapeutin das Problem konkretisieren, die Therapieziele festlegen und den Umfang einer genehmigungspflichtigen Therapie planen.
  5. Die Antragstellung für eine Kurzzeittherapie (2 x 12 Stunden) oder eine Langzeittherapie (60 Stunden) erfolgt zusammen mit dem Therapeuten bei der Krankenkasse. Dazu ist neben den Antragsformularen ein Konsiliarbericht erforderlich, der von Ihrem Hausarzt oder Psychiater ausgestellt wird. Er stellt die medizinische Notwendigkeit der Therapie fest bzw. schließt er Umstände, die gegen eine Therapie sprechen, sog.  Kontraindikationen aus.

Was ist, wenn sich kein freier kassenzugelassener Therapeut findet?

Nehmen Sie in diesem Fall mit Ihrer Krankenkasse Kontakt auf und lassen Sie sich hinsichtlich der Therapie im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens beraten.

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