Gesetzlich Krankenversicherte

Die Kosten der Therapie werden nach gemeinsamer Antragsstellung von der Krankenkasse übernommen, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. 

Privat Krankenversicherte und Beihilfe

In aller Regel werden die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen von den Privaten Krankenkassen und den Beihilfestellen übernommen. Sie sollten sich jedoch zur Sicherheit im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse informieren oder in der Versicherungspolice nachlesen, ob und wieviele Stunden Psychotherapie vertraglich vereinbart sind.

Selbstzahler

Sollten Sie sich aus verschiedenen Gründen dazu entschließen, die Therapie selbst finanzieren zu wollen, dann erstelle ich Rechnungen gemäß der GOP (Gebührenordnung der Psychologischen Psychotherapeuten). Dies bedeutet für eine typische Therapiestunde, Einzelbehandlung, mindestens 50 Minuten eine Gebühr von 100,55 € (GOP-Ziffer: 870). Psychotherapeutische Leistungen sind als Heilbehandlungen gemäß § 4 Abs. 14 von der Umsatzsteuer befreit.

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